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Kontraindikationen der Kompressionstherapie beachten!

In diesen Fällen ist Vorsicht geboten!

Auf den arteriellen Druck achten
Eine periphere arterielle Verschlusskrankheit ist zwar keine absolute Kontraindikation, jedoch darf eine Kompressionstherapie hier nur nach Kenntnis der arteriellen Druckverhältnisse durchgeführt werden. Vorsicht bei arteriellem Knöcheldruck unter 70 mmHg!

 

Ein besonderes Risiko tragen Diabetes-Patienten mit einer Mediasklerose, da hier sonographische Druckmessungen keine Aussagekraft haben. Besteht außerdem eine diabetische Neuropathie, empfindet der Patient keinen Schmerz, sodass auch dieses "Warnsignal" fehlt.

 

Bei latenter Herzinsuffizienz kann die plötzliche Erhöhung des venösen Rückstromes eine Rechtsherzdekompensation auslösen.

 

Besteht keine Herzinsuffizienz, kann auch durch ein intervallmäßiges Hochlagern der Beine um etwa 30° eine Entstauung der Beine angestrebt werden. Sitzen ist grundsätzlich ungünstiger als Liegen, weshalb Sitzen und Liegen in einem ausgewogenen Wechsel stattfinden sollten.

 

Der Kompressionsverband wird getragen, bis das Bein entstaut bzw. das Ulkus abgeheilt und mit einer belastungsfähigen Epidermis überhäutet ist. Im Anschluss an die Therapie sollte dann konsequent ein individuell angemessener Kompressionsstrumpf in der entsprechenden Kompressionsklasse zur Nachsorge getragen werden, damit die Ausbildung neuer Rückfluss-Störungen verhindert wird.

 

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