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Grundsätze der Wundversorgung

Verletzungswunden, auch "traumatische Wunden" genannt, weisen je nach Art und Umständen des Unfallgeschehens sehr unterschiedlich ausgeprägte Gewebeschädigungen auf.

Sie reichen von oberflächlichen Hautwunden bis hin zu komplexen Defekten, die Sehnen, Muskeln, Nerven, Gefäße, Knochen oder innere Organe betreffen können. Manchmal bleibt die Haut sogar intakt und nur die unter der Haut liegenden Gewebeschichten und Knochen sind geschädigt. Dann spricht man von einer "geschlossenen Wunde" – im Gegensatz zur "offenen Wunde".

Ob klein oder groß, leicht oder schwer – je effizienter die Erstversorgung einer Wunde ist, desto größer sind die Chancen für eine erfolgreiche Heilung.

Man unterscheidet eine provisorische und eine definitive Wundversorgung. Die provisorische umfasst alle Erstmaßnahmen, die definitive oder auch Primärversorgung erfolgt je nach Schwere der Wunde beim Hausarzt, niedergelassenen Chirurgen oder in der Klinik.

Je nach Art der Verletzung ist der Ersthelfer mit den unterschiedlichsten Situationen konfrontiert, die ein entsprechend angepasstes Handeln erfordern. Dabei kann die Erstversorgung, z. B. bei kleineren Schürf- oder Schnittwunden, bereits die definitive Versorgung darstellen.

Allgemein gültige Handlungsleitlinien bei der Versorgung von Wunden

Bei Wunden sollten grundsätzlich folgende Handlungsleitlinien beachtet werden:


• Bei der Erstversorgung sollte der Verletzte liegen oder sitzen, das verletzte Körperteil sollte, wenn es die Unfallsituation erlaubt, möglichst ruhig gestellt werden.

• Wunden und Wundumgebungen sollten nicht mit den Händen betastet und berührt werden, um zusätzliche Verunreinigungen und Infektionen zu vermeiden (z. B. Einmalhandschuhe tragen).

• Wunden sollten möglichst bald, so wie sie vorgefunden werden, mit sterilen Verbandmaterialien (z. B. aus dem Verbandkasten) bedeckt werden, um sie vor weiterer Kontamination mit Keimen und Verschmutzung zu schützen.
Ist steriles Verbandmaterial nicht greifbar, sollten nach Möglichkeit gebügelte (und damit weitgehend keimfreie) Wäschestücke verwendet werden.

• Eventuell muss die Blutung gestillt werden (siehe Blutstillung).
  In Notfällen gilt: Blutstillung vor Infektionsverhütung!!!

• Wunden sollten nicht eigenmächtig mit Medikamenten, wie z. B. Puder, Sprays oder Salben behandelt werden, da dies unter anderem die Wundbeurteilung erschweren kann und eventuell ein schmerzhaftes Reinigen erforderlich macht.

• Etwaige Fremdkörper in der Wunde müssen vom Arzt entfernt werden.
Ragt ein Fremdkörper aus der Wunde, wird dieser für den Verletztentransport umpolstert (siehe Kapitel „Fremdkörper“).

• Wunden sollten innerhalb von 6 Stunden ärztlich beurteilt bzw. versorgt werden.



Hinweis 1:
Grundsätzlich besteht bei jeder kleinsten Wunde die Gefahr von Wundstarrkrampf (Tetanus), weshalb ein ausreichender Impfschutz dringend zu empfehlen ist.


Hinweis 2:
Mit Ausnahme von kleinflächigen Schürfwunden und kleinen Schnittwunden ist die Untersuchung und Behandlung einer Wunde grundsätzlich Aufgabe eines Arztes.

Ziel der Erstversorgung ist es, weitere schädliche Einflüsse von der Wunde fern zu halten.

Wundarten

Schürfwunden
Schnittwunden
Stichwunden
Quetsch-, Riss- und Platzwunden
Bisswunden
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