Zum Glück sind Verätzungen durch konzentrierte Säuren und Laugen (z. B. Schwefelsäure und Natronlauge) selten geworden, da diese Mittel im Haushalt kaum noch im Gebrauch sind.
Putzmittel sind dagegen problematisch. Sie enthalten aber meist nur Haut reizende und keine ätzenden Substanzen.
Aggressiver sind Abflussrohr- und WC-Reiniger, Backofenspray, Spülmittel für den Geschirrspüler sowie bleichende Haushaltsreiniger.
Erste Hilfe bei (Haut-)Verätzungen:
- Kontakt der ätzenden Flüssigkeit mit Haut, Schleimhaut oder Auge unterbinden. Solange die chemisch aktive Substanz Kontakt mit der Haut hat, schreitet die Verätzung fort. - die mit der Chemikalie verätzte Kleidung entfernen - verletzten Hautbereich mit reichlich fließendem Wasser abspülen (ca. 20-30 Minuten). - Beachten Sie bitte unbedingt die auf der Produktpackung aufgedruckten Warnhinweise und Maßnahmen bei Verätzungen.
Bei Augenverätzungen spülen Sie das Auge umgehend mit fließendem Wasser. Dabei sollte das andere Auge sowie Mund und Nase vor Kontakt mit dem Spülwasser geschützt werden.
Bei Aufnahme durch den Mund bleibt oft der Kontakt mit der ätzenden Substanz auf den Mund und Rachenraum beschränkt. In leichten Fällen ist eine gründliche Spülung mit viel Wasser zur Ersten Hilfe ausreichend. Ansonsten ist es erforderlich, zur Verdünnung reichlich Wasser zu trinken. Ein Brechreiz muss vermieden werden, um nicht erneut die Speiseröhre zu schädigen.
In allen Fällen ist umgehend nach Einleitung der Erste Hilfe-Maßnahmen (nach dem Spülen mit Wasser) ein Arzt aufzusuchen, je nach Situation auch ein Notarzt bzw. ein Augenarzt. Nehmen Sie die Packung des Produktes mit, das die Verätzung verursacht hat. So kann der Arzt gezielt die erforderlichen Maßnahmen einleiten.